Rendite-Killer Orderkosten
Wer Geld in Wertpapiere investiert, sollte dabei unbedingt die Kosten im Auge behalten. Hohe Kosten schmälern die Rendite – wir haben Ihnen die wichtigsten Kostenblöcke einmal kurz und knapp zusammengefasst.
Wenn Sie ein Wertpapier über einen Online-Broker, eine Direktbank oder eine Filialbank handeln, fallen unterschiedliche Gebühren im Rahmen der Odererteilung an:
1. Ordergebühren (oder auch Orderprovision)
Dies ist die eigentliche Gebühr, die die Bank Ihnen für die Brokerage-Dienstleistung in Rechnung stellt. Hiermit wird bspw. die Entgegennahme der Order, die Weiterleitung an die Börse sowie bei Ausführung die korrekte Buchung, Belegerstellung, Steuerberechnung usw. abgedeckt.
2. Handelsplatzgebühr (oder auch Handelsplatzentgelt)
Auch diese Gebühr verbleibt in der Regel bei der Bank. In den meisten Fällen handelt es sich um eine zusätzliche Ordergebühr, die erhoben wird, um weitere Einnahmen für die Bank zu generieren.
3. Börsengebühren (oder auch Fremdspesen)
Diese Gebührenart wird in der Regel vom ausgewählten Börsenplatz erhoben, von der Bank gegenüber dem Kunden vereinnahmt und 1:1 an den Börsenplatz weitergeleitet. Manche Banken verwenden hierfür auch den Begriff „Fremdspesen“.
4. Maklercourtage (oder auch Courtage)
Bei nicht-elektronischen Börsenplätzen werden die Kundenorders von so genannten Maklern oder Skontroführern überwacht. Diese Dienstleistung wird über die Maklercourtage bezahlt, die i.d.R. 0,04% vom Ordervolumen für DAX-Werte und 0,08% vom Ordervolumen für sonstige Wertpapiere beträgt. Auch diese Gebühr wird Ihnen von der Bank in Rechnung gestellt und an den bei Ordererteilung ausgewählten Börsenplatz weitergeleitet.
Betrachtet man nun die verschiedenen Anbieter, so ergibt sich folgendes Bild:
1. Discount-Broker
Hierbei handelt es sich um Banken, die ausschließlich Brokerage-Dienstleistungen anbieten. Hier bezahlen Sie als Kunde i.d.R. eine pauschale Ordergebühr (z.B. 5€), zzgl. einer pauschalierten Handelsplatzgebühr (z.B. 2€). In einigen Fällen werden mit der Handelsplatzgebühr die anfallenden Börsengebühren abgedeckt, die Maklercourtage wird aber unabhängig davon noch zusätzlich weiterberechnet.
2. Direktbanken
Direktbanken erheben alle oben genannten Gebühren. In der Regel beträgt die Ordergebühr 4,90€ + 0,25%, mindestens 9,90€ mit einem Cap nach oben. Die Handelsplatzgebühren werden oftmals pauschaliert erhoben, betragen je nach Börsenplatz zwischen 1,75€ und 5€ und werden zusätzlich zur Ordergebühr berechnet. Börsengebühren und Maklercourtage werden 1:1 erhoben und ebenfalls zusätzlich berechnet.
3. Filialbanken (Online-Depot ohne Beratung)
Filialbanken erheben in der Regel eine Orderprovision in Höhe von 0,5% vom Ordervolumen, mit einem Minimum und Maximum Cap. Handelsplatzgebühren gibt es nicht. Börsengebühren und Maklercourtage werden 1:1 erhoben und weiter berechnet.
Aber wie stark wirken sich nun die Gesamtkosten einer Order auf die Rendite aus? Angenommen, Sie kaufen und verkaufen eine Aktie über eine Wertpapierbörse ohne Maklercourtage. Um wieviel Prozent muss das Wertpapier eigentlich steigen, damit die gesamten Orderkosten kompensiert werden?
Wer also bei einem Discount-Broker eine Aktie im Wert von 2.500€ über die Wertpapierbörse kauft und wieder verkauft, braucht alleine zur Abdeckung seiner angefallenen Orderkosten eine Kurssteigerung von mindestens 0,56%. Bei einer Direktbank oder Filialbank werden schon über 1% Kurssteigerung benötigt.
Bei justTRADE handeln Sie zu 0€ Orderprovision. Es fallen lediglich die üblichen Handelsplatzspreads an und bei börslichen Orders Fremdkosten von 1€. Ihre Rendite gleicht sich somit mehr der Kurssteigerung Ihres gehandelten Wertpapieres an! Mehr geht nicht – weniger aber auch nicht.